Berufliche Weiterbildungsförderung; Beantragung bei der Agentur für Arbeit
Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, übernimmt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten für Sie. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung ist für Arbeitslose und Beschäftigte möglich.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Kosten für Ihre Weiterbildung können in der Regel dann übernommen werden, wenn
- Sie an einer Beratung durch die Agentur für Arbeit teilgenommen haben,
- die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
- durch den Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und die Weiterbildung mit Blick auf den Arbeitsmarkt zweckmäßig ist und
- die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind.
Eine Förderung ist auch für Beschäftigte unter bestimmen Voraussetzungen möglich, wenn
- die Weiterbildung über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgeht,
- der Berufsabschluss in der Regel mindestens 4 Jahre zurückliegt,
- Sie in den letzten 4 Jahren vor Antragsstellung nicht an einer über die Agentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben,
- die Weiterbildung außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt wird,
- mehr als 120 Stunden dauert,
- der Träger und die Maßnahme zugelassen sind, und
- Sie Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder anderweitig vom Strukturwandel betroffen sind oder Sie einen Engpassberuf erlernen möchten (gilt nicht für ältere Beschäftigte (ab 45. Lebensjahr) oder Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung in kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte).
Verfahrensablauf
Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder einen Berufsabschluss nachholen wollen, können Sie Ihre Weiterbildungsförderung nur gemeinsam mit Ihrer Vermittlungsfachkraft in die Wege leiten:
- Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer Agentur für Arbeit, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Optional können Sie online eine Anfrage an Ihre Agentur für Arbeit senden.
- In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Sie zusätzliche Qualifikationen benötigen, um schnellstmöglich einen Arbeitsplatz zu finden.
- Ihre Vermittlungsfachkraft prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann zur Eignungsfeststellung zusätzlich der Ärztliche Dienst oder der Berufspsychologischen Service einbezogen werden.
- Bildungsgutschein:
- Ihre Vermittlungsfachkraft stellt Ihnen den Bildungsgutschein meist direkt während des Beratungsgespräches aus.
- Sie wählen selbst einen passenden Kurs aus und melden sich an.
- Vor Beginn der Maßnahme bestätigt der Bildungsträger auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit . Die Agentur für Arbeit überprüft dann, ob der Kurs zum Bildungsgutschein passt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, ist eine Förderung der Weiterbildung möglich und Sie können mit der Weiterbildung beginnen.
- Sie sollten bereits während der Weiterbildung anfangen, sich auf passende Stellenangebote zu bewerben.
- Sollten Sie während des Kurses krank werden, müssen Sie das sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Bildungsträger mitteilen.
- Auch während der Weiterbildung werden Sie weiterhin von Ihrer zuständigen Vermittlungsfachkraft betreut und besprechen mit dieser, insbesondere vor Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme, die weiteren Schritte Ihrer Arbeitssuche.
Wenn Sie in Beschäftigung sind, besprechen Sie Ihren Weiterbildungsbedarf mit Ihrem Arbeitgeber. Sie können sich dann mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und die weiteren Schritte klären.
Fristen
Gegen diesen Verwaltungsakt können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Dokumentenkopf genannten Agentur für Arbeit Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann zur wirksamen Ersetzung der Schriftform in elektronischer Form eingereicht werden. Die elektronische Form wird durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt, das für die Bearbeitung durch die Agentur für Arbeit geeignet und von der zu verantwortenden Person qualifiziert elektronisch signiert ist und an das der im Dokumentenkopf genannten Agentur für Arbeit zugeordnete besondere Behördenpostfach (beBPo) übermittelt wird.
Bearbeitungsdauer
Der Bildungsgutschein muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Nach Rücklauf des Bildungsgutscheins und Einreichung der vollständigen Unterlagen durch den Träger, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 2 Wochen. (2 bis 4 Wochen)
Stand:16.04.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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