Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Wenn Sie im Ausland als Psychotherapeut/in tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).
Beschreibung
Voraussetzungen
Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.
Waren Sie in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken psychotherapeutisch tätig, ist die Regierung von Unterfranken zuständig, ansonsten die Regierung von Oberbayern.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Certificate of good standing kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Erforderliche Unterlagen
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Führungszeugnis der Belegart „O“
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Unbedenklichkeitsbescheinigung der Psychotherapeutenkammer Bayern
(Original oder in Form einer in Deutschland amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie)
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Approbationsurkunde
(Kopie, die von einer deutschen siegelführenden Behörde oder einer/einem deutschen Notar/in beglaubigt wurde)
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Kosten
- Certificate of good standing einsprachig (Sprache deutsch): 60,00 EUR
- Certificate of good standing zweisprachig (Sprachen deutsch und englisch): 80,00 EUR
Stand:05.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt