Arbeitslosenversicherung; Beantragung der freiwilligen Weiterversicherung

Wenn Sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis weiterversichern.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie waren innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Auslandsbeschäftigung beziehungsweise dem Beginn der Elternzeit/der beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in der Sozialversicherung pflichtversichert, zum Beispiel als Arbeitnehmer/in oder als Auszubildende/r oder
  • Sie hatten unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit/Auslandsbeschäftigung beziehungsweise dem Beginn der Elternzeit/der beruflichen Weiterbildung einen Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), zum Beispiel Arbeitslosengeld, nicht aber Bürgergeld und
  • Sie sind weder versicherungspflichtig noch versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung.
  • Das Versicherungspflichtverhältnis ist ausgeschlossen, wenn Sie als Selbstständige/r bereits versicherungspflichtig waren, Ihre selbständige Tätigkeit zweimal unterbrochen und in den Unterbrechungszeiträumen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht haben.

Verfahrensablauf

Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung beantragen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit:

  • Laden Sie das Formular von der Internetseite der Agentur für Arbeit online herunter und drucken Sie es aus oder lassen Sie sich das Formular vor Ort in der Arbeitsagentur aushändigen.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Agentur für Arbeit ein. Geben Sie die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen möglichst persönlich ab.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt. Ihr Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen erfüllt sind, gegebenenfalls auch rückwirkend.

Alternativ können Sie den Antrag auch online stellen.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Rufen Sie dann über das Menü die eServices auf, klicken Sie auf "Alle Services anzeigen" und dann auf " Freiwillige Antragspflichtversicherung".
  • Hier stehen Ihnen barrierefreie und digital ausfüllbare Dokumente sowie der Upload für den Antrag und weiterer Nachweise zur Verfügung.
  • Laden Sie das für Ihre Tätigkeit passende Antragsformular herunter und füllen Sie dieses elektronisch aus.
  • Bereiten Sie die nötigen Nachweise vor. Stellen Sie hierbei sicher, dass die notwendigen Nachweise in digitaler Form vorliegen. Sie können die Dokumente zum Beispiel mit Ihrem Smartphone oder einer Digitalkamera abfotografieren und als Bilddatei hochladen.
  • Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an.
    • Falls Sie kein Benutzerkonto haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Falls Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr wissen, folgen Sie den Schritten auf der Seite Benutzername vergessen oder Passwort vergessen.
    • Alternativ können Sie per Post eine Zugangskennung für das Online-Portal erhalten.
  • Von Ihrem Benutzerkonto aus können Sie den Antrag auf das Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung sowie alle Nachweise hochladen und an die Agentur für Arbeit übermitteln.
  • Fehlende Unterlagen und Veränderungen können ebenfalls online nachgereicht beziehungsweise mitgeteilt werden.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen mit Bescheid mitgeteilt. Diesen Bescheid finden Sie in Ihrem Profil im Bereich "Bescheidablage" – vorausgesetzt, Sie haben der OnlineZustellung zugestimmt.
  • Ihr Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen erfüllt sind, gegebenenfalls auch rückwirkend.

Bearbeitungsdauer

Im Durchschnitt 3 Wochen (0 bis 3 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Allgemein:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Ersatzdokument beziehungsweise Kopien der Dokumente
    • Bescheinigung, dass Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Auslandsbeschäftigung beziehungsweise dem Beginn der Elternzeit/der beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in der Sozialversicherung pflichtversichert waren (beispielsweise Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers)

    Speziell:

    • Bei selbstständiger Tätigkeit:
      • Gewerbeanmeldung oder
      • eindeutige, glaubhafte Erklärung zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit, inklusive geeigneter Nachweise
    • Bei Auslandsbeschäftigung: Arbeitsvertrag
    • Bei Elternzeit: "Zusatzblatt Zeiten der Kindererziehung" und Bescheid über Elterngeld oder Betreuungsgeld
    • Bei beruflicher Weiterbildung: Nachweis der Weiterbildungseinrichtung

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • sozialgerichtliche Klage

Stand:02.07.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Informationen

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