Voraussetzungen
Voraussetzungen allgemein:
- Sie haben einen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen oder verfügen über eine riestergeförderte betriebliche Altersversorgung.
- Sie zahlen den jährlichen Mindesteigenbeitrag ein (4 Prozent der maßgeblichen Einnahmen des Vorjahres abzüglich der Zulagen).
- Verdienen Sie wenig, müssen Sie mindestens EUR 60,00 einzahlen (EUR 5,00 pro Monat).
- Sie stellen einen Zulageantrag.
Voraussetzungen für die Grundzulage:
- Sie sind „unmittelbar zulageberechtigt“. Das sind Sie zum Beispiel, wenn Sie
- in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland pflichtversichert oder
- Beamtin oder Beamter in Deutschland sind.
Alternativ:
- Sie sind „mittelbar zulageberechtigt“. Das bedeutet, Sie sind nicht unmittelbar zulageberechtigt, aber Ihre Ehepartnerin/ Lebenspartnerin oder Ihr Ehepartner/ Lebenspartner hat als unmittelbar zulageberechtigte Person einen Anspruch auf die Zulage. Sie benötigen einen eigenen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag und zahlen mindestens EUR 60,00 pro Jahr ein.
Voraussetzungen für die Kinderzulage:
- Von der zuständigen Familienkasse wurde Ihnen gegenüber Kindergeld festgesetzt.
- Das Kind lebt grundsätzlich in Ihrem Haushalt.
- Sie beantragen die Kinderzulage mit dem Ergänzungsbogen Kinderzulage.
Voraussetzungen für den Berufseinstiegs-Bonus:
- Sie haben einen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen oder verfügen über eine riestergeförderte betriebliche Altersversorgung, sind unmittelbar zulageberechtigt und haben zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Ein besonderer Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Verfahrensablauf
Um die Zulage zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Jährlicher Antrag:
- Ihr Riester-Anbieter schickt Ihnen in der Regel den Antrag zu. Fragen Sie Ihren Anbieter, falls Sie ihn nicht erhalten haben.
- Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn an die angegebene Adresse zurück. Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag in elektronischer Form an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Anbieter den jährlichen Zulageantrag für Sie übernimmt, können Sie den Dauerzulageantrag nutzen:
- Dazu geben Sie Ihrem Anbieter bei Vertragsabschluss oder bei erstmaliger Beantragung der Zulage schriftlich eine Bevollmächtigung.
Informieren Sie Ihren Anbieter über persönliche Änderungen in den Verhältnissen, die zur Minderung oder zum Wegfall des Zulageanspruchs führen. Wichtig ist dies zum Beispiel, wenn sich Ihre Zulageberechtigung ändert, ein Kind hinzukommt oder wegfällt, Sie heiraten oder sich scheiden lassen.
Die ZfA ermittelt aufgrund der von Ihrem Anbieter übermittelten Daten, ob und in welcher Höhe ein Zulageanspruch besteht. Die Zulage wird von der ZfA berechnet und an den Anbieter des Altersvorsorgevertrags ausgezahlt und anschließend Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Einen besonderen Bescheid hierüber erhalten Sie nicht.
Ihr Anbieter übersendet Ihnen einmal im Jahr eine Bescheinigung. In dieser Bescheinigung sind unter anderem alle Zulagen aufgelistet, die Ihnen für das entsprechende Beitragsjahr gewährt oder aber auch zurückgefordert wurden.
Fristen
Den Antrag auf Zulage müssen Sie bis zum Ende des 2. Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, bei Ihrem Anbieter einreichen. Beispiel: Antrag auf Zulage für das Beitragsjahr 2021 – bis zum 31. Dezember 2023.