Rentenauskunft; Anforderung bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
  • Sie haben mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
  • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Rentenauskunft per Post erhalten möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie zunächst oben rechts auf "Online-Dienste".
  • Wählen Sie "Online-Dienste ohne Registrierung" oder gehen Sie direkt auf "Versicherungsunterlagen anfordern".
  • Wählen Sie im Feld "Anforderung von…" "Rentenauskunft" und geben Sie die restlichen Daten an.
  • Klicken Sie auf "Absenden".
  • Sie erhalten Ihre Rentenauskunft per Post.

Wenn Sie die Rentenauskunft online erhalten möchten:

  • Gehen Sie nun auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie oben rechts auf "Online-Dienste" und anschließend auf "Online-Dienste mit Registrierung".
  • Folgen Sie den Anweisungen, um Zugang zu den Online-Diensten der deutschen Rentenversicherung zu erhalten. 
  • Alternativ können Sie die Rentenauskunft auch telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.
     

Fristen

Es gib keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Onlineverfahren: ungefähr 7 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie benötigen keine weiteren Unterlagen. 

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. 

Stand:20.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.