Rentenversicherungskonto; Beantragung der Klärung

Um zu prüfen, ob die Daten für Ihre spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei der Rentenversicherung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
  • Wenn Sie dem Link „Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts­ und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Monat.

Erforderliche Unterlagen

  • Erfolderliche Unterlagen:

    • Welche Nachweise oder Unterlagen nötig sind, wird Ihnen bei einer elektronischen Antragstellung angezeigt.
    • Wenn Sie das Antragsformular verwenden, können Sie ihm entnehmen, welche Nachweise nötig sind. Dies können zum Beispiel
      • Zeugnisse,
      • Bescheinigungen von Krankenkassen oder
      • Entgeltnachweise sein.

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Welche Nachweise oder Unterlagen nötig sind, wird Ihnen bei einer elektronischen Antragstellung angezeigt.
    • Wenn Sie das Antragsformular verwenden, können Sie ihm entnehmen, welche Nachweise nötig sind.
    • Dies können zum Beispiel sein:
      • Zeugnisse,
      • Bescheinigungen von Krankenkassen oder
      • Entgeltnachweise

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Kontenklärung (V0100)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen können Sie dem Feststellungsbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht
    Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Stand:28.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.