Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
1. Bei persönlicher Vorsprache:
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.
2. Bei elektronischer Änderung:
Sie veranlassen die Änderungen im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
1. Bei persönlicher Vorsprache:
Sie müssen persönlich bei der zuständigen Pass-/Personalausweis-/eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) mit den Dokumenten vorsprechen.
Die Adressänderung können Sie auch von einem Vertreter/ einer Vertreterin im Zuge einer persönlichen Vorsprache vornehmen lassen. Der Vertreter/ die Vertreterin muss dabei eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das zu ändernde Ausweisdokument muss mitgebracht werden.
2. Bei elektronischer Anmeldung:
Sobald Sie von Ihrer neuen Meldebehörde die Meldebestätigung als PDF erhalten haben, können Sie die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern. Außerdem erhalten Sie einen Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und ggf. Reisepass aktualisiert wird.
Personalausweis
- Die Adresse wird auf dem Chip geändert. Damit die Adresse auch auf der Karte sichtbar ist, wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht.
Reisepass
- Der neue Wohnort wird direkt und sichtbar auf dem Reisepass geändert.
eID-Karte
- Die Anschrift auf dem Chip wird geändert.
Besondere Hinweise
Es empfiehlt sich, die Adresse bzw. den Wohnort gleichzeitig mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.
Sollten Sie sich persönlich ins Ausland abmelden, können Sie die Anschriften-/Wohnortänderung bereits im Rahmen der Abmeldung vornehmen.
Fristen
schnellst möglich
Bearbeitungsdauer
Persönliche Vorsprache: Sofort.
Elektronische Änderung: Änderung des Chip nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Übermittlung des Adress-/Wohnortaufklebers nimmt etwa eine Woche in Anspruch.
Erforderliche Unterlagen
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Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
1. Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
- bei Umzug ins Ausland:
- bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort
- bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland
2. Bei elektronischer Änderung:
- Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
- Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
- kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC
Stand:12.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration