Wohnungslosenhilfe; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Modellprojekte in Bayern, die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen befassen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Gefördert werden die oben genannten Maßnahmen unter Maßgabe der Bayerischen Haushaltsordnung, wenn eine positive Stellungnahme zum Modellprojekt von der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe vorliegt.

Verfahrensablauf

Die Förderanträge für Modellprojekte sind über die jeweils zuständige Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe Nord- oder Südbayern beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einzureichen.

Die Förderabwicklung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken, welche bayernweit für diese Förderung zuständig ist. Die Formblattanträge werden über die Koordinatoren an den jeweiligen Träger übermittelt.

Besondere Hinweise

keine

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

maximal 8 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • fachliche Konzeption Modellprojekt

Kosten

  • Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Rechtsbehelf

Unmittelbare Klageerhebung ohne Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO)

Stand:24.06.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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