Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen
Der Freistaat gewährt auf Antrag Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen an Kindertageseinrichtungen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Es gelten folgende Voraussetzungen für die Gewährung von Zuweisungen zu förderfähigen Maßnahmen:
- Der örtliche Bedarf an Plätzen muss durch die Kommune anerkannt sein.
- Die Kindertageseinrichtung muss nach Art. 19 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) förderfähig sein.
- Die Baumaßnahme darf fachaufsichtlich nicht zu beanstanden sein.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Kommune muss in der Lage sein, die notwendigen Eigenmittel aufzubringen und auch die zu erwartenden Folgekosten in der Zukunft zu finanzieren.
- Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als 100.000 € betragen.
- Maßnahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit/Inklusion sind förderfähig, wenn die zuweisungsfähigen Ausgaben 25.000 € überschreiten
- Eine geförderte Baumaßnahme muss grundsätzlich mindestens 25 Jahre für den Zuweisungszweck verwendet werden. Temporäre Bauten können gefördert werden, wenn deren Nutzung für mindestens zehn Jahre gesichert und der Bedarf hierfür festgestellt ist.
- Mehrfachförderungen einer Maßnahme sind grundsätzlich ausgeschlossen. Werden für ein Vorhaben ausnahmsweise neben der Förderung nach Art. 10 BayFAG auch andere Zuweisungen zu denselben Ausgaben gewährt, wird dies bei der Festsetzung des Fördersatzes berücksichtigt. Förderungen aus Programmen der im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung tätigen Förderbanken und des Förderinstituts BayernLabo werden grundsätzlich ohne förderrechtliche Beschränkung zugelassen.
- Die Maßnahme muss wirtschaftlich sein.
- Direktaufträge sind nur zulässig nach Maßgabe der für Kommunen geltenden Vergabegrundsätze.
Verfahrensablauf
Der Zuwendungsantrag ist unter Verwendung des Musters 1 a zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) mit den notwendigen Unterlagen bei der Regierung einzureichen. Gleichzeitig ist der Rechtsaufsichtsbehörde ein Abdruck des Antrages zu übermitteln, sofern diese nicht selbst Bewilligungsbehörde ist.
Weiteres Verfahren:
- Die Regierung prüft und verbescheidet den Antrag.
- Zuweisungen werden von der Regierung jeweils für ein Haushaltsjahr bewilligt.
Besondere Hinweise
Mit der Baumaßnahme darf erst nach Erteilung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides oder nach vorheriger Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn begonnen werden.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten (Muster 1b zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2a zu Art. 44 BayHO - Kameralistik)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2b zu Art. 44 BayHO - Doppik)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Auszahlungsantrag (Muster 3 zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Verwendungsbestätigung (Muster 4a zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Kosten von Hochbauten (Muster 5 zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Erläuterungsbericht zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Hochbaumaßnahme (Muster 6 zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Flächenzusammenstellung zum Erläuterungsbericht (Muster 6a zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Vergabenachweis für die Baumaßnahme (Anlage zu Muster 4 nach Art. 44 BayHO)
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Maßnahmenerhebungsbogen
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Mitteilung gem. Nr. 1.1 NBest-Bau – Zuwendungen/Zuweisungen nach BayFAG und BayGVFG
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Stand:30.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
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