Kraftfahrzeugsteuer; Zahlung

Sobald Ihr Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von den technischen Bemessungsgrundlagen Ihres Fahrzeugs.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug, für das Sie Kraftfahrzeugsteuer zahlen müssen, wurde in Deutschland zugelassen.
  • Sie sind nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
  • Sie sind mit der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer einschließlich der steuerlichen Nebenleistungen für ein anderes Fahrzeug nicht im Rückstand.

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden, müssen Sie gleichzeitig auch das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat abgeben. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie können das Formular ″SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer″ auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de online ausfüllen und bereits ausgedruckt und unterschrieben bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs der Zulassungsstelle vorlegen.
  • Sie können das Formular auch vor Ort bei der Zulassungsstelle erhalten, ausfüllen und unterschreiben.
  • Damit geben Sie Ihr Einverständnis ab, dass die Kraftfahrzeugsteuer von Ihrem Konto abgebucht wird.
  • Nach der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt Ihre Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten und das SEPA-Lastschriftmandat an das zuständige Hauptzollamt.
  • Auf der Grundlage dieser Daten wird Ihr Kraftfahrzeugsteuerbescheid erstellt.
  • Ihr Steuerbescheid wird Ihnen per Post übersandt.
  • Sofern Sie dem zugestimmt haben, können Sie den Bescheid auch online im Zoll-Portal abrufen.
  • In Ihrem Kraftfahrzeugsteuerbescheid finden Sie unter ″Festsetzung″ die Höhe des Steuerbetrags.
  • Im Bereich ″Zahlungsaufforderung″ wird angegeben:
    • die Höhe des Betrags,
    • der Tag, an dem der Betrag von Ihrem angegebenen Konto abgebucht wird.
  • Dieser Betrag wird in den Folgejahren zum gleichen Datum von dem angegebenen Konto abgebucht.
  • Sie erhalten in der Regel keinen weiteren Steuerbescheid und keine erneute Zahlungsaufforderung.
  • Sie zahlen die Kraftfahrzeugsteuer in der Regel jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus.
  • Ab einer Jahressteuer von mehr als 500,00 EUR können Sie die Steuer auch aufgeteilt in kürzere Zeiträume zahlen.
  • Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Steuerbescheid angegebene Dienststelle.

Folgende Änderungen des Kontoinhabers müssen Sie Ihrem Hauptzollamt mitteilen:

  • Änderung des Namens,
  • Änderung der Anschrift sowie
  • Änderung der Bankverbindung.

Folgende Änderungen müssen Sie direkt der Zulassungsstelle mitteilen:

  • Änderungen der Daten der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
  • Technische Veränderungen an Ihrem Fahrzeug

Wenn Sie das SEPA-Lastschriftmandat für ein bereits zugelassenes Fahrzeug ändern wollen, können Sie das auch online im Zoll-Portal:

  • Gehen Sie auf die Internetseite www.zollportal.de
  • Vor der ersten Nutzung des Zoll-Portals müssen Sie sich registrieren.
    • Als Privatperson legen Sie ein Bürgerkonto mit Ihrem ELSTER-Konto, Personalausweis oder BundID an
    • Als Unternehmen legen Sie ein Geschäftskundenkonto mit Ihrem ELSTER-Konto an oder fügen ein Benutzerkonto einem bestehenden Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal hinzu
  • Wenn Sie bereits ein Konto im Zoll-Portal angelegt haben, melden Sie sich mit ELSTER, Ihrem Personalausweis, BundID oder Zoll-Ident an.
  • Wählen Sie die Dienstleistung ″Kraftfahrzeugsteuer″ aus
  • Unter der Rubrik ″Bankdaten verwalten″ können Sie nun ein neues SEPA-Mandat erteilen, das bestehende Mandat ändern oder ihr SEPA-Mandat reaktivieren.
  • Sie benötigen dazu:
    • Ihren Kraftfahrzeugsteuerbescheid und
    • Ihre Halterdaten

Wenn Sie eine Änderung des SEPA-Lastschriftmandats per Post oder Fax einreichen wollen:

  • Verfassen Sie ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben:
    • Kennzeichen Ihres Fahrzeugs
    • Mandatsreferenznummer aus Ihrem Kfz-Steuerbescheid
    • IBAN der zahlenden Person
  • Das Schreiben muss von der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber unterschrieben werden.
  • Senden Sie das Schreiben an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Wenn Sie eine neue Kontoinhaberin oder einen neuen Kontoinhaber per Post oder Fax mitteilen wollen:

  • Laden Sie das Formular ″ SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer ″ auf der Internetseite des Zolls herunter und füllen Sie es aus.
  • Drucken Sie das Formular aus.
  • Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber muss das Formular unterschreiben.

Senden Sie das Formular an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

  • Sie müssen die Kraftfahrzeugsteuer spätestens bis zu dem Tag der Fälligkeit bezahlen, der in Ihrem Kraftfahrzeugsteuerbescheid angegeben ist.
  • Sie müssen so lange Kraftfahrzeugsteuer zahlen, wie Ihr Fahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat.
  • Sobald Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde abmelden oder ummelden, müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer mehr zahlen.

Bearbeitungsdauer

Ihren Steuerbescheid erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach der Zulassung Ihres Fahrzeuges.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Formular 032021)

Formulare

Online-Verfahren

Kosten

  • Für die Erhebung fallen für Sie in der Regel keine Kosten an. Versäumen Sie jedoch die termingerechte Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer, führt dies zu Mahnungen und Säumniszuschlägen.

Rechtsbehelf

  • Einspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen können, finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.
  • Die Einlegung eines Einspruchs ist auch online im Zoll-Portal möglich.
  • Klage vor dem Finanzgericht, in der Regel nach dem Einspruchsverfahren.

Stand:29.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.