Strafsachen; Verhandlung und Entscheidung vor dem Amtsgericht

Die Amtsgerichte sind als erste Instanz für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter Strafsachen zuständig.

Beschreibung

Kosten

  • Im Strafverfahren bemessen sich die Gerichtsgebühren nach der rechtskräftig verhängten Strafe. Die Gebühren der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts für das Strafverfahren sind lediglich dem Rahmen nach bestimmt (sog. Rahmengebühr). Die Rechtsanwälte bestimmen die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen.

Rechtsbehelf

Rechtsmittel gegen ein Amtsgerichtsurteil ist die Berufung oder Revision.

Stand:10.12.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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Für Sie zuständig

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