Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Beschreibung

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand:30.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Wappen der Gemeinde Unterhaching

Für Sie zuständig

Gemeinde Unterhaching

Hausanschrift
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Postfach 1240
82002 Unterhaching

Telefon
+49 (0)89 66551-0

Telefax
+49 (0)89 66551-166

Cookies deaktiviert
Bitte beachten Sie, dass zur Benutzung der Plattform "home.content.epf.caption" die Verwendung von Cookies und Javascript erforderlich ist. Bitte kontrollieren Sie dahingehend Ihre Browsereinstellungen.

Sichere Online-Kommunikation