Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung

Damit Sie nach einem Versicherungsfall weiterhin Ihren Haushalt führen oder Ihre Kinder betreuen können, unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Unfallversicherung finanziell oder bei der Organisation einer Hilfe.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie haben einen Arbeits- beziehungsweise einen Wegeunfall erlitten oder eine anerkannte Berufskrankheit und

  • nehmen an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft teil,
  • Sie oder eine andere in Ihrem Haushalt lebende Person können den Haushalt nicht weiterführen,
  • in Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist oder das eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist,
  • Ihr Kind benötigt eine Betreuung.

oder

Ihr Kind hat einen Schul- beziehungsweise einen Wegeunfall erlitten oder eine anerkannte Berufskrankheit und benötigt Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege und

  • nach ärztlichem Zeugnis ist es erforderlich, dass Sie als berufstätiger Elternteil zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres Kindes der Arbeit fernbleiben,
  • eine andere im Haushalt lebende Person kann Ihr Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen,

Ihr Kind ist jünger als 12 Jahre oder es ist behindert und auf Hilfe angewiesen.

Verfahrensablauf

Sie können die Übernahme von Kosten für Haushaltshilfe und Kinderbetreuung online oder per Post beantragen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Kostenbelege, Rechnungen und Quittungen

Kosten

  • Gebühr: keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Stand:11.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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