Kreislauf- und Abfallwirtschaft; Informationen
            
            
                
                    
                        Das Landesamt für Umwelt trägt dazu bei, den Stand der Technik bei der Vermeidung, Verwertung, Beseitigung und sonstigen Maßnahmen der Kreislauf- und Abfallbewirtschaftung fortzuschreiben.
 
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Kernaufgaben im Bereich Kreislauf- und Abfallwirtschaft am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) sind:
- Erfassen und Bewerten abfallwirtschaftlicher Daten sowie insgesamt der Bewirtschaftung von Abfällen,
 - Überwachung von Strömen gefährlicher Abfälle,
 - Überwachung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen und Deponien,
 - Information und Beratung der Öffentlichkeit,
 - Fachliche Unterstützung des Bayerischen Umweltministeriums, der Kreisverwaltungsbehörden und der Regierungen in Fachfragen der Kreislaufwirtschaft,
 - Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern - REZ als zentrale Informations- und Wissenstransferdrehscheibe für die bayerische Wirtschaft im Bereich Material- und Rohstoffeffizienz.
 
Die Abteilung Kreislaufwirtschaft am Landesamt für Umwelt (LfU) befasst sich u. a. mit folgenden Aufgaben:
- Quantitative und qualitative Analyse von Entsorgungswegen z. B. für Bioabfall, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Klärschlamm,
 - Erstellung der jährlichen Bilanz "Hausmüll in Bayern",
 - Ermittlung und Bewertung von Abfallvermeidungsmaßnahmen,
 - Ausarbeitung der „infoBlätter“ zu vielfältigen Themen der Kreislaufwirtschaft,
 - Fachliche Betreuung des „Abfallratgeber Bayern“ des Bayerischen Umweltministeriums,
 - Zustimmung zu Überwachungsverträgen im Rahmen der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV),
 - Anerkennung von Entsorgergemeinschaften (Entsorgergemeinschaftenrichtlinie − EgRL),
 - Überwachung der Tätigkeit der Technischen Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften,
 - Anerkennung von Lehrgängen zur Erlangung der Fach- und Sachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, der Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall und für die Leitung verantwortliche Personen nach Deponieverordnung,
 - Begutachtung und Überwachung von Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen zur Beseitigung (Sonderabfallverbrennungsanlagen), Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen (Hausmüllverbrennungsanlagen) sowie Verbrennungsanlagen für Klärschlämme nach § 2 Abs. 2 der Klärschlammverordnung und sowie Anlagen der Träger der Sonderabfallbeseitigung (Sonderabfallsammelstellen und chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH); Beantwortung von Fachfragen zu diesen Anlagen,
 - Begutachtung und Überwachung von Anlagen zur Entsorgung von Tierkörpern (Tierkörperbeseitigungsanlagen, Sammelstellen und Tierkrematorien); Beantwortung von Fachfragen zu diesen Anlagen,
 - Begutachtung und Überwachung von Deponien; Beantwortung von Fachfragen zu diesen Anlagen,
 - Fachliche Stellungnahmen, Erarbeitung von Vollzugshilfen, Merkblättern und Musterauflagenvorschlägen zur Lagerung, Behandlung und Verwertung von Abfällen bei nicht thermischen Anlagen,
 - Zentrale Stelle für die Abfallüberwachung (ZSA) für gefährliche Abfälle, Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Feststellung der Einhaltung von Überlassungspflichten; Erstellung der jährlichen Sonderabfallstatistik für Bayern,
 - Bekanntgabe der Stellen zur Durchführung von Untersuchungen von Altholz, Mitwirkung bei nationalen Gremientätigkeiten zur Erstellung von Vollzugshilfen,
 - Beratungsstelle Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm,
 - Freiwillige Rücknahmesysteme von Abfällen,
 - Prüfung von PRTR-Berichten (Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister) im Bereich der Abfallentsorgung und Beratung der Berichtspflichtigen,
 - Umweltfachliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Kreislaufwirtschaft.
 
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:15.07.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
 
                        - Online-Verfahren, lokal begrenzt
 
                        - Formular, bayernweit
 
                        - Formular, lokal begrenzt
 
                        - Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
 
                        - Rechtsgrundlagen, bayernweit
 
                        - Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
 
                        - Kosten, bayernweit
 
                        - Kosten, lokal begrenzt