Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung

Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihre -partnerin stirbt, können Sie in vielen Fällen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

  • Sie haben nicht wieder geheiratet.
  • Der oder die Verstorbene hat mindestens 5 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt (allgemeine Wartezeit) oder bereits eine Rente erhalten.
    • Ausnahme: Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin zum Beispiel einen Arbeitsunfall hatte, können kürzere Zeiten ausreichen.
  • Sie waren zur Zeit des Todesfalls seit mindestens ein Jahr verheiratet oder Lebenspartner.
    • Ausnahme: Manchmal genügt es, wenn Sie kürzer als ein Jahr verheiratet waren. Das gilt zum Beispiel, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin bei einem Unfall verstorben ist.

Wenn Sie wieder neu heiraten, endet Ihre Witwen- oder Witwerrente. Sie können dann aber eine Abfindung als Starthilfe in einen neuen Lebensabschnitt beantragen.

Wenn Sie sich als Paar entschieden hatten, Ihre Rentenansprüche zu teilen (Rentensplitting), können Sie keine Witwen- oder Witwerrente erhalten.

Kleine Witwen- oder Witwerrente

Die kleine Witwenrente können Sie erhalten, wenn

  • Sie jünger sind als die aktuelle Altersgrenze:
    • Altersgrenze bei Todesfall im Jahr 2020: 45 Jahre und 9 Monate
    • Diese Altersgrenze steigt bis 2029 stufenweise auf 47 Jahre.
  • Sie nicht erwerbsgemindert sind und
  • Sie kein Kind unter 18 Jahren erziehen.

Große Witwen- oder Witwerrente

Die große Witwenrente können Sie erhalten, wenn Sie entweder

  • die oben angegebene, aktuelle Altersgrenze erreicht haben oder
  • erwerbsgemindert sind oder
  • ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren erziehen oder
  • für ein behindertes eigenes Kind oder Kind des Verstorbenen sorgen, unabhängig von dessen Alter.

Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht

Sie können Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht haben, wenn

  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder
  • Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und
  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

In diesen Fällen können Sie die Rente auch dann erhalten, wenn Sie

  • kürzer als 1 Jahr verheiratet waren.

Witwen- oder Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten

Wenn Ihre Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch

  • trotz bereits geschiedener Ehe oder
  • bei erneuter Ehe oder Lebenspartnerschaft, die wieder aufgelöst wurde

eine spezielle Witwen- oder Witwerrente erhalten.

Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten

Eine sogenannte Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten können Sie erhalten, wenn Sie

  • nach dem Tod Ihres früheren Partners oder Ihrer Partnerin wieder geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft eingetragen haben und
  • die neue Verbindung nun aufgelöst oder aufgehoben wurde.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.


Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter „Online-Dienste“ finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
  • Wenn Sie dem Link „Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.


Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts­ und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

Fristen

Zahlung der Rente: Wenn der oder die Verstorbene

  • bereits eine eigene Rente erhalten hat, beginnt Ihre Witwen- oder Witwerrente frühestens mit dem Monat nach dem Todesfall.
  • noch keine eigene Rente erhalten hat, beginnt Ihre Witwen- oder Witwerrente mit dem Todestag.

Antragsfristen:

  • Stellen Sie den Antrag spätestens 12 Kalendermonate nach dem Todestag.
  • Stellen Sie Antrag später, beginnt die Rente erst ab dem Antragsmonat.

Bearbeitungsdauer

  • kleine Witwen und Witwerrenten: in der Regel 4 Monate
  • große Witwen und Witwerrenten: in der Regel 3 Monate

Hinweis: Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin schon eine Rente erhalten hat, können Sie in den ersten 30 Tagen nach dem Tod einen Vorschuss beantragen. Dazu wenden Sie sich mit der Sterbeurkunde an den Rentenservice der Deutschen Post und reichen später den formellen Rentenantrag nach. Auf der Sterbeurkunde müssen Sie als Hinterbliebener eingetragen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag auf Hinterbliebenenrente
    • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
    • Sterbeurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Angaben zu Ihren Einkünften
    • Letzte Rentenanpassungsmitteilung der oder des Verstorbenen oder sonstige Rentenunterlagen

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf eine Hinterbliebenenrente zum Herunterladen
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Sozialleistungen; Einreichung eines Widerspruchs

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Stand:29.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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  • Formular, bayernweit
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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