Transferkurzarbeitergeld; Beantragung

Wenn Ihr Betrieb wegen Restrukturierungen dauerhaft Personal abbauen muss, können Sie für diese Beschäftigen zeitlich befristet Transferkurzarbeitergeld bekommen, das den Verdienstausfall in dieser Zeit teilweise ausgleicht und die Suche einer neuen Beschäftigung unterstützt.

Beschreibung

Voraussetzungen

Mindesterfordernisse:

  • Damit Sie Transferkurzarbeitergeld bekommen, müssen Sie vorab eine Transferberatung mit der Agentur für Arbeit durchführen.

Betriebliche Voraussetzungen:

  • Wegen Veränderungen in Ihrem Betrieb müssen Sie Stellen abbauen.
  • Der Stellenabbau in Ihrem Betrieb ist dauerhaft und nicht vermeidbar.
  • Sie haben den Arbeitsplatzverlust bei Ihrer Agentur für Arbeit gemeldet (Anzeige über Arbeitsausfall in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit)
  • Die betroffenen Arbeitskräfte werden in einer organisatorischen Einheit betreut (Transfergesellschaft).
  • Die Betreuung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird dokumentiert (TransferMappe).
  • Sie unterstützen Ihre Beschäftigten durch passende Vermittlungsvorschläge und Qualifizierungsmaßnahmen.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Ihre Arbeitskräfte sind von Arbeitslosigkeit bedroht und haben sich arbeitsuchend gemeldet.
  • Es besteht weiterhin ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
  • Ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind nicht vom Bezug von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen.
  • Ihre Beschäftigten haben in der Regel schon an einer Maßnahme zur Feststellung ihrer Eingliederungsaussichten teilgenommen, beispielsweise einem Bewerbungsseminar oder einer weiterführenden Qualifizierung.
  • Ihre Arbeitskräfte wirken aktiv an der Arbeitsvermittlung mit.

Weitere Voraussetzungen:

Das Transferkurzarbeitergeld darf nicht dazu dienen, die Betroffenen anschließend wieder in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Konzern zu beschäftigen.

Verfahrensablauf

Transfer-Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich und online beantragen. Das Verfahren ist mehrstufig. Zuerst nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit für eine Transferberatung auf. Anschließend zeigen Sie den Arbeitsausfall an, dann stellen Sie den Antrag.

  • Sie nehmen eine Transferberatung mit Ihrer Agentur für Arbeit in Anspruch.
  • Sie schließen einen Sozialplan Interessenausgleich ab.
  • Sie kündigen Ihren Beschäftigten den Übergang in eine Transfergesellschaft und den Bezug von Transferkurzarbeitergeld an. Häufig wird hierzu eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat geschlossen. Gibt es keinen Betriebsrat, müssen Sie von allen Beschäftigten, die betroffen sein werden, das Einverständnis einholen.
  • Sie melden Ihren Wegfall von Arbeitsplätzen schriftlich bei Ihrer Agentur für Arbeit (Formular: Anzeige über Arbeitsausfall in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit).
  • Die Agentur für Arbeit prüft die Anzeige und entscheidet, ob Transferkurzarbeitergeld bewilligt werden kann.
  • Sie berechnen monatlich die Lohn- und Gehaltszahlungen sowie das Transferkurzarbeitergeld.
  • Sie zahlen das Transferkurzarbeitergeld an Ihre Beschäftigten aus und entrichten die Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Transferkurzarbeitergeldes bei Ihrer Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag auf Transferkurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
  • Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste, bewilligtes Transferkurzarbeitergeld wird überwiesen. Sie erhalten hierzu einen schriftlichen Bescheid.
  • Ihre abgerechneten Bezugszeiträume werden nach dem Ende des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld abschließend überprüft.

Wenn Sie das Transferkurzarbeitergeld online beantragen wollen:

  • Sie reichen die Anzeige über Arbeitsausfall, den Antrag auf Transferkurzarbeitergeld und gegebenenfalls weitere Dokumente über den UploadService ein. „Transferkurzarbeitergeld“ der Bundesagentur für Arbeit ein.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Fristen

Sie müssen den Antrag auf Transferkurzarbeitergeld innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie Transferkurzarbeitergeld beantragen möchten.

Bearbeitungsdauer

Ihre Anzeige beziehungsweise Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. (0 bis 15 Werktage)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Anzeige über Arbeitsausfall, zusätzlich:
      • gegebenenfalls Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat zur Transfer-Kurzarbeit
      • gegebenenfalls Stellungnahme des Betriebsrates
      • gegebenenfalls Kopie des/ der geltenden Tarifvertrages/ Tarifverträge
      • Sozialplan, Interessenausgleich
      • Mustervertrag für Arbeitnehmer/ innen
      • Zertifizierung Transfergesellschaft
    • Antrag auf Transferkurzarbeitergeld, zusätzlich:
      • Abrechnungsliste zum Transferkurzarbeitergeld – Anlage zum Leistungsantrag

    Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag Transferkurzarbeitergeld
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Abrechnungsliste Transferkurzarbeitergeld
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Gebühr: keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Stand:09.05.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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