Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

Beschreibung

Voraussetzungen

Ein Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, benötigt Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil.

Verfahrensablauf

Die Beistandschaft muss bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Besondere Hinweise

In Bayern können aufgrund landesrechtlicher Regelung anstelle der Jugendämter auch freie Träger der Jugendhilfe (z.B. Vereine für Jugendfürsorge) Beistandschaften führen.

Kosten

  • Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind bzw. den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.

Stand:27.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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