Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.
Beschreibung
Voraussetzungen
Ein Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, benötigt Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil.
Verfahrensablauf
Die Beistandschaft muss bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Besondere Hinweise
In Bayern können aufgrund landesrechtlicher Regelung mit Zustimmung des Elternteils anstelle der Jugendämter auch Vormundschaftsvereine Beistandschaften führen.
Kosten
- Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind bzw. den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.
Stand:21.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Justiz
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