Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung

Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich anmelden. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder an- und abmelden.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sein.
  • Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Verfahrensablauf

Für die Anmeldung ist die Meldebehörde des Ortes zuständig, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Die An- und Abmeldung kann aber auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei vorgenommen werden, die die Daten an die zuständige Meldebehörde weiterleitet.

Fristen

An- und Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug erfolgen.

Kosten

  • keine

Stand:24.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Wappen der Stadt Landau a.d.Isar; In Silber zwei rote Schrägbalken.

Für Sie zuständig

Stadt Landau a.d.Isar

Hausanschrift
Oberer Stadtplatz 1
94405 Landau a.d.Isar

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Postanschrift
Oberer Stadtplatz 1
94405 Landau a.d.Isar

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Telefax
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