Eheurkunde; Beantragung
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Eheregisters eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder)
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Eheurkunde bei dem Standesamt der Eheschließung beantragen.
Persönliche Beantragung:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Schriftliche Beantragung:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Eheschließung und gegebenenfalls Umwandlung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Standesamt.
Elektronische Beantragung:
- Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
- Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
- Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
- Reichen den Online-Antrag ein.
Fristen
Eheurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 80 Jahren aus den Eheregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
Bearbeitungsdauer
in der Regel 2 bis 10 Tage
Kosten
- Gebühr für eine Eheurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
- Gebühr für eine mehrsprachige Eheurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Stand:16.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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