Sterbeurkunde; Beantragung
Im Todesfall können Angehörige die Sterbeurkunde für die verstorbene Person beantragen.
Beschreibung
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Sie können die Sterbeurkunde in verschiedenen Formen erhalten:
Voraussetzungen
Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
- Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
- Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat.
Persönliche Antragstellung:
- Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig.
- Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Schriftliche Antragstellung:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Sterbeurkunde bitten.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Familiennamen und Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- gegebenenfalls Angaben zur Ehepartnerin oder zum Ehepartner
- Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
- Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
- Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Elektronische Antragstellung:
- Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.
- Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.
- Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag online ab.
Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.
Fristen
Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 30 Jahren nach der Beurkundung im Sterberegister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Bearbeitungsdauer
in der Regel 2 bis 10 Tage
Erforderliche Unterlagen
-
Beantragung Sterbeurkunde
Persönliche Antragstellung:
- Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen
- Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Schriftliche Antragstellung:
- Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.
Kosten
- Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
- Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
- Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Stand:19.08.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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