Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Oldtimerkennzeichens

Historische Kraftfahrzeuge finden immer mehr Freunde. Doch wie bringt man die geliebten Oldtimer auf die Straße? Vom beabsichtigten Verwendungszweck und von der Zahl der Fahrzeuge hängt es ab, wie dies geschehen soll.

Beschreibung

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten nach § 23 StVZO

    neben den üblichen Zulassungsunterlagen

Kosten

  • Zulassungsgebühren für die Zuteilung des roten Kennzeichens entstehen in Höhe von max. 205 EUR sowie 10,20 EUR für das Fahrzeugscheinheft. 

    Bei der Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens betragen die Gebühren 30,00 EUR (ggf. zuzüglich 10,20 EUR Wunschkennzeichengebühr).

    Zuzüglich der Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 – 3,80 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.

    Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt 191,73 EUR; für Motorräder 46,02 EUR pro Jahr.

Stand:09.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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