Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung

Sie können eine Anzeige erstatten, wenn Sie glauben, dass eine Straftat geschehen ist. Eine Online-Anzeigeerstattung ist unter anderem bei Online-Auktionsbetrug und bei bestimmten Straftaten im Zusammenhang mit Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen möglich.

Beschreibung

Fristen

Grundsätzlich keine. Bei bestimmten minderschweren Vergehen scheidet eine Strafverfolgung jedoch aus, wenn der Verletzte nicht innerhalb von 3 Monaten, nachdem er Kenntnis von Tat und Täter erlangt hat, den Behörden gegenüber sein Strafverfolgungsinteresse bekundet. Im Übrigen gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften.

Erforderliche Unterlagen

  • Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen (z. B. Beweismittel) notwendig.

Online-Verfahren

  • Anzeigeerstattung bei der Bayerischen Polizei online

    Folgende Straftaten können online angezeigt werden:

    • Online-Auktionsbetrug
    • Diebstahl eines Fahrrades
    • Sachbeschädigung an einem Fahrrad
    • Unterschlagung eines Fahrrades
    • Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug
    • Diebstahl von Fahrzeugteilen
    • Diebstahl von Gegenständen aus einem unversperrten Kfz

    Keine Notrufannahme! Im Notfall rufen Sie die 110 an!

Kosten

  • keine

Stand:09.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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