Vorgründungscoaching; Beantragung einer Förderung
Gründerinnen und Gründer können einen Zuschuss für Coachingmaßnahmen vor der Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Der Zuschuss kann von Gründerinnen und Gründern bzw. Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und der Freien Berufe beantragt werden. Der Hauptwohnsitz sowie der geplante Firmensitz müssen sich dabei in Bayern befinden.
Die Projekte müssen den allgemeinen Projektauswahlkriterien „Methodik und Kriterien für die Auswahl von Projekten aus dem ESF+ Bayern 2021–2027 und den aktuellen Förderrichtlinien sowie den Vorgaben des Programms „Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ ESF+ Bayern 2021–2027 entsprechen.
Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Bewilligung durch die Bewilligungsstelle und Abschluss des Beratervertrags begonnen werden.
Der Zuschuss kann nur gezahlt werden, wenn
- die Zahlung der Beratungsrechnung vollständig erfolgt ist und die Gründerin oder der Gründer dies durch Vorlage eines Kontoauszuges im Original oder einer Umsatzanzeige nachgewiesen hat, wobei die zu erbringende finanzielle Eigenleistung nicht aus ESF+-geförderten Mitteln anderer Maßnahmen stammen darf, und
- die hierfür notwendigen Abrechnungsunterlagen fristgerecht im genehmigten Bewilligungszeitraum vorgelegen haben.
Verfahrensablauf
Erster Ansprechpartner für das Coaching ist die jeweils zuständige Stelle (örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Institut für Freie Berufe).
Das Coaching ist vor Beginn der Beratung bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle (Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Handwerkskammer [ausgenommen HWK Schwaben] oder Institut für Freie Berufe) zu beantragen. Gründer aus dem Handwerksbereich aus dem Regierungsbezirk Schwaben können sich an HWK Oberbayern und HWK Mittelfranken wenden
Die Bewilligungsstellen unterstützen die Gründerin oder den Gründer im Antragsprozess bei der Beraterwahl, bewilligen den Zuschuss und veranlassen die Auszahlung.
Wird der Zuschussantrag elektronisch ohne zertifizierte Signatur eingereicht, entfaltet er nur Gültigkeit, wenn das ausgedruckte und eigenhändig von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterschriebene Dokument im Original (Zuschussantrag zusammen mit der De-minimis-Erklärung) innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingeht.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn des Coachings zu stellen.
Bearbeitungsdauer
bis zu 8 Wochen
Erforderliche Unterlagen
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De-Minimis Erklärung
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Abrechnungsunterlagen
- Rechnung der Beraterin oder des Beraters im Original
- Abrechnungsformular
- Abschlussbericht
- Kontoauszug im Original bzw. Kontoumsatzanzeige als Zahlungsbeleg
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ggf. Ergebnisse der Beratung
(z. B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc.)
Stand:03.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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