Krippengeld; Beantragung

Sie können Krippengeld beantragen, wenn Ihre Kinder eine Krippe besuchen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Das Kind hat das erste Lebensjahr vollendet.
  • Das Krippengeld setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.
  • Für die Betreuung fallen Elternbeiträge an und diese werden von den Antragstellern selbst getragen.
  • Die Einkommensgrenze von 60.000 Euro wird nicht überschritten. Sie erhöht sich um 5.000 Euro für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug.

Verfahrensablauf

Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt nur auf Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Den Antrag können Sie entweder schriftlich unter Verwendung der bereitgestellten Formulare oder online stellen (siehe unter „Formulare“ und „Online-Verfahren“).

Der Antrag ist grundsätzlich von beiden Elternteilen zu unterschreiben (Ausnahme: Alleinerziehende).

Nach erfolgreicher Prüfung durch das ZBFS erfolgt die Auszahlung direkt an die Antragsteller.

Besondere Hinweise

Änderungen von persönlichen Daten müssen dem ZBFS mitgeteilt werden (z. B. das Überschreiten der selbst ermittelten Einkommensgrenze, die Erstattung/Übernahme der Elternbeiträge durch andere öffentliche Stellen oder die Auflösung des Betreuungsvertrages mit der Kindertageseinrichtung oder Tagespflege).

Fristen

Der Antrag kann frühestens drei Monate vor dem beabsichtigten Leistungsbeginn gestellt werden. Ein zuvor gestellter Antrag ist unbeachtlich und muss dann erneut gestellt werden.

Das Krippengeld kann rückwirkend für höchstens 12 Kalendermonate gewährt werden, wenn der Antrag spätestens bis zum 31.08. des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, gestellt wird. Befindet sich das Kind seit dem ersten Geburtstag oder früher in der Betreuung, sollte der Antrag spätestens im Kalendermonat nach der Vollendung des zweiten Lebensjahres gestellt werden. Bei einer späteren Antragstellung kann nicht mehr die volle Leistung bewilligt werden. Bei einer Antragstellung nach dem 31.08. des Kalenderjahres, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird, ist die Gewährung des Krippengeldes nicht mehr möglich.

Bearbeitungsdauer

ca. 4-6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses

  • Kopie des Betreuungsvertrags oder – sofern ein solcher nicht vorliegt – des Gebührenbescheides

  • Gegebenenfalls fordert das ZBFS Einkommensunterlagen an.

    Bitte die Einkommensunterlagen nur auf Anforderung übermitteln.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Krippengeld
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Änderungsmitteilung Krippengeld
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Weiterführende Links

Stand:20.06.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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