Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen

Der kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) sowie der Kommunen untereinander.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die zahlreichen Leistungsbereiche des kommunalen Finanzausgleichs sind sehr unterschiedlich, detailliert und zum Teil auch komplex. Sie können daher an dieser Stelle nicht umfassend dargestellt werden. Bitte wenden Sie sich daher an Ihr Landratsamt bzw. an Ihre (kreisfreie) Stadt. Ansprechpartner für Fragen zur Förderung von Maßnahmen des kommunalen Hoch- und Straßenbaus, des ÖPNV sowie zur Krankenhausförderung ist die jeweils zuständige Bezirksregierung.

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter "Verwandte Themen".

Fristen

Über etwaige im kommunalen Finanzausgleich maßgebliche Termine und Fristen informiert Sie ebenfalls Ihr Landratsamt oder Ihre (kreisfreie) Stadt bzw. bei der Förderung von Maßnahmen des kommunalen Hoch- und Straßenbaus, des ÖPNV sowie bei der Krankenhausförderung die jeweils zuständige Bezirksregierung.

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter "Verwandte Themen".

Stand:21.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
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  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
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  • Kosten, lokal begrenzt
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