Arbeitsmarktfonds; Beantragung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Maßgeblich ist, ob der Antrag (von der Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds) für eine Förderung ausgewählt wird.
  • Die Maßnahmen sollen den Übergang der Teilnehmenden in den ersten Arbeitsmarkt fördern (z.B. durch Qualifizierungsmaßnahmen, Praktika).
  • Es werden Maßnahmen in den Regionen unterstützt, in denen – bezogen auf die Zielgruppen des jeweiligen Förderschwerpunkts – in mindestens einem der Jahresdurchschnittswerte der letzten drei Jahre die Arbeitslosenquote im oder über dem gesamtbayerischen Durchschnitt liegt (sog. Schwerpunktregionen).
  • Die Vorhaben müssen jedoch außerhalb der Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter wie auch außerhalb der Aktivitäten des Europäischen Sozialfonds oder anderer Europäischer Programme und den Maßnahmen des Bundes bzw. des Landes liegen.
  • Aus dem Arbeitsmarktfonds können grundsätzlich keine Projekte gefördert werden, die in der Vergangenheit von anderen Fördermittelgebern bezuschusst wurden. Die Maßnahmen sollen neu bzw. neuartig sein.
  • Die Agentur für Arbeit und auch das Jobcenter vor Ort sind mit der Bitte um eine fachliche Beurteilung des Vorhabens und entsprechende Unterstützung zu beteiligen.
  • Ebenso sind die lokalen Akteure (Unternehmen, Betriebsräte, Kommunen, Kammern, etc.) zu beteiligen bzw. einzubinden.
  • Für die Projektdurchführung ist ein angemessener Eigenanteil des Projektträgers zu berücksichtigen. Der Eigenanteil des Projektträgers beträgt mindestens 10 Prozent.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
  • Hinsichtlich zusätzlicher Mittel von dritter Seite sind entsprechende Bestätigungen der jeweiligen Stellen einzureichen (sogenannte Kofinanzierungsbestätigungen).
  • Eine Finanzierungsbeteiligung des Arbeitsmarktfonds an Transfergesellschaften und an Projekten mit Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II ist ausgeschlossen.

Verfahrensablauf

Für die aktuelle 34. Auswahlrunde des Arbeitsmarktfonds bietet das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) detaillierte Informationen zu den diesjährigen Förderschwerpunkten, Schwerpunktregionen und zur Antragsfrist in den Ergänzenden Hinweisen zur AMF-Förderrichtlinie“ auf seiner Website. Für Fragen zu den einzelnen Förderschwerpunkten stehen Ihnen die in den Ergänzenden Hinweisen genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.

Der Antrag ist während der Antragsfrist ausschließlich in elektronischer Form als PDF per E-Mail an arbeitsmarktfonds@stmas.bayern.de (E-Mail-Postfach des StMAS) zu senden, wobei der Antrag für den Förderschwerpunkt 3 jederzeit eingereicht werden kann.

Die jeweilige Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt: Anträge, die verspätet eingehen, oder für die bis zu diesem Zeitpunkt wesentliche Unterlagen und Informationen fehlen, können bei der Auswahl der Projekte durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds, die aus Vertretern der Bayerischen Staatsregierung, Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften und der Arbeitsverwaltung besteht.

Sofern Ihr Antrag für eine Förderung ausgewählt wurde, müssen Sie den Antrag ggf. weiter präzisieren (Konzept, Kosten- und Finanzierungsplan), so dass die dann zuständigen Regierungen weitere Schritte (wie den Bewilligungsbescheid) vornehmen können. Für die verwaltungstechnische Abwicklung der Projekte sind die Regierungen zuständig.

Besondere Hinweise

  • Der Arbeitsmarktfonds kann in der Regel nicht länger als drei Jahre Fördermittel zur Finanzierung eines Vorhabens bereitstellen. Solange die Förderung für einen kleineren Zeitraum erfolgt, können Verlängerungsanträge gestellt werden.
  • Ziel soll es sein, das Projekt nach Auslaufen der Förderung auf der Grundlage einer anderen Finanzierung fortzuführen.
  • Die geförderten Maßnahmen werden auf ihre arbeitsmarktliche Wirksamkeit und dauerhafte Etablierung geprüft. Mit dem Antrag auf Fördermittel verpflichten Sie sich zur Mithilfe an den notwendigen Erhebungen.
  • Ein Projektstart ist bei Auswahl des Projektes für eine Förderung ab Oktober des gleichen Jahres realistisch.

Fristen

Antragsfrist: Die Antragsfrist für die 34. Auswahlrunde 2024 (ausgenommen sind Maßnahmen aus dem Förderschwerpunkt 3) endet am 12. April 2024.

Bearbeitungsdauer

Nach der Antragsphase folgt die Bewertungsphase, die voraussichtlich im Juli 2024 mit der Auswahl der förderfähigen und förderwürdigen Projekte durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds endet.

Anschließend erhalten Sie als Antragsteller eine Mitteilung über das Ergebnis.

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Alle Beteiligten sind darum bemüht, das Verfahren so zügig und reibungslos wie möglich zu betreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • Abgabe des Formblattantrags (siehe unter „Formulare“) einschließlich der notwendigen Unterlagen:

    • Konzeptbeschreibung (max. 6 Seiten),
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit nach dem vorgegebenen Muster (siehe unter "Formulare").

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Jobcentern für die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Es fallen für Sie als Antragsteller keine Kosten und keine Gebühren im Rahmen der Antragstellung an.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf gegen die Auswahlentscheidung der Arbeitsgruppe möglich, da auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern.

Weiterführende Links

Stand:27.05.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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