Zweck und Gegenstand
Der Arbeitsmarktfonds (AMF) unterstützt Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung mit dem Ziel der Integration von besonders benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit.
Dies trägt dem weiteren wichtigen Ziel der Sicherung der Fachkräftebedarfe auf dem bayerischen Arbeitsmarkt bei.
Der AMF stellt eine subsidiäre Projektförderung in Form einer "Anschubfinanzierung" von bis zu drei Jahren für Initiativen dar, die in erster Linie Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen ansprechen. Einzelne Personen erhalten keine Förderung.
Die Förderung erfolgt in von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen (sog. Schwerpunktregionen) und ist auf folgende Förderschwerpunkte (FSP) konzentriert:
- FSP 1: Regionale Arbeitsmarktinitiativen sowie Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente
- FSP 1a: Sicherung von Fachkräftebedarfen
- FSP 2: Projekte zur Unterstützung von jungen Menschen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss
- FSP 3: Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für leistungsschwächere junge Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund
- FSP 4: Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt
- FSP 5: Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung und / oder in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Projektauswahl erfolgt in einer jährlichen Auswahlrunde durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds.
Weiterführende Informationen bietet das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) auf seiner Website.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführt; dazu können auch Kommunen gehören. Jobcenter nach § 6a SGB II und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Art und Höhe
Förderschwerpunkte 1) inkl. 1a), 2), 4) und 5):
Befristete, anteilige, degressive (im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 %, im 3. Jahr bis zu 70 %) Förderung der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Ausgaben (Anteilfinanzierung entsprechend ANBest-P/ ANBest-K).
Förderschwerpunkt 3):
Befristete, anteilige (bis zu 90 %) Förderung der Personal- und Sachausgaben. Die Sachausgaben dürfen 15 % der Personalausgaben nicht überschreiten.