Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin; Beantragung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung mit Berufsqualifikation aus dem Ausland
Stand:23.10.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Legende
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- Online-Verfahren, lokal begrenzt
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
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Für Sie zuständig
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen
Postanschrift
Postfach 5309
97003 Würzburg
Telefon
+49 (0)931 4107-500
Telefax
+49 (0)931 4107-222
Bitte ermitteln Sie über den Anerkennungslotsen (siehe unter "Webseite"), die für Ihren Beruf zuständige Stelle.