Psychotherapeut/-in; Beantragung der Feststellung eines gleichwertigen Studienabschlusses
Studierende, die mit einem nicht berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss zu einem berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengang in Bayern zugelassen wurden, können die Feststellung der Gleichwertigkeit ihres Studienabschlusses beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie müssen an einer bayerischen Universität oder gleichgestellten Hochschule für den berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengang final zugelassen worden sein (eine Immatrikulationsbescheinigung muss vorliegen).
Das Studium kann nur an Universitäten und Hochschulen, die einer Universität gleichgestellt sind, absolviert werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Feststellung eines gleichwertigen Studienabschlusses ist beim Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie der Regierung von Oberbayern zu stellen, wenn sich die zum Masterstudiengang zulassende Universität in Bayern befindet. Dem Antrag sind die darin genannten Nachweise beizufügen.
Sollten Nachweise postalisch eingereicht werden, so sind keine Originale, sondern amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopien einzureichen. Die in Papierform eingereichten Unterlagen werden nach der elektronischen Erfassung vernichtet.
Besondere Hinweise
Zur Aufnahme eines berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengangs müssen sämtliche im Psychotherapeutengesetz und in der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geregelten Inhalte des Bachelorstudiums bereits im Rahmen des Bachelorstudiengangs abgeleistet worden sein. Eine Nachqualifizierung ist nicht möglich.
Über die Zulassung zum Masterstudium entscheiden die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in eigener Zuständigkeit. Bei Fragen zur Zulassung zum Studium wenden Sie sich bitte an die Universität oder gleichgestellte Hochschule, an der Sie Ihr Studium absolvieren möchten.
Fristen
Das Landesprüfungsamt empfiehlt, um ausreichend zeitlichen Vorlauf zur Bearbeitung zu gewährleisten, den Antrag frühestmöglich nach finaler Zulassung zum Masterstudium, jedoch spätestens sechs Monate vor Anmeldeschluss zur psychotherapeutischen Prüfung (10. Mai oder 10. Dezember) zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt ein bis drei Monate.
Stand:24.05.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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