Kulturgutschutz; Eintragung

Kulturgut kann unter bestimmten Voraussetzungen in ein "Verzeichnis national wertvollen Kulturguts" eingetragen werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Kunstwerk oder anderes Kulturgut (Archivgut, Bibliotheksgut)
  • Kulturgut befindet sich in Bayern
  • Das Kulturgut ist besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer seiner historischen Regionen und damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands; seine Abwanderung würde einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten und sein Verbleib im Bundesgebiet liegt im herausragenden öffentlichen Interesse.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Kulturgut/Archivgut (Kurzbeschreibung)

  • Angaben zu dem/den Eigentümern (Zustellanschrift)

  • Kurze Begründung aus fachlicher Sicht zur Bedeutung des Kulturguts/Archivguts

Kosten

  • Keine

Stand:02.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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Für Sie zuständig

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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