Kulturgutschutz; Eintragung
Kulturgut kann unter bestimmten Voraussetzungen in ein "Verzeichnis national wertvollen Kulturguts" eingetragen werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Kunstwerk oder anderes Kulturgut (Archivgut, Bibliotheksgut)
- Kulturgut befindet sich in Bayern
- Das Kulturgut ist besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer seiner historischen Regionen und damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands; seine Abwanderung würde einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten und sein Verbleib im Bundesgebiet liegt im herausragenden öffentlichen Interesse.
Erforderliche Unterlagen
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Angaben zum Kulturgut/Archivgut (Kurzbeschreibung)
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Angaben zu dem/den Eigentümern (Zustellanschrift)
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Kurze Begründung aus fachlicher Sicht zur Bedeutung des Kulturguts/Archivguts
Stand:30.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt