Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung

Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den 2 Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit der Bitte, bei der Untersuchung dabei zu sein. Die Untersuchung selbst findet - je nach Landkreis – im Gesundheitsamt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. Die Anwesenheit der Eltern ist für das Kind beruhigend, Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung gleich besprochen werden.

Besondere Hinweise

Wichtig ist das Mitbringen des ausgefüllten Anamnesebogens, des gelben Kinderuntersuchungshefts mit der Bescheinigung über die Durchführung der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U-Untersuchung) sowie des Impfpasses des Kindes. Die Teilnahme an der Screeninguntersuchung sowie ggf. der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Impfpass, gelbes Kinderuntersuchungsheft

  • Ausgefüllter Anamnesebogen

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand:22.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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