Schuleingangsuntersuchung; Teilnahme

Alle Kinder sind 2 Jahre vor Einschulung verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst allen Kindern unabhängig von Migrations- und Sozialstatus aus gesundheitlicher Sicht die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.

Beschreibung

Die Schuleingangsuntersuchung hat das Ziel schulrelevante gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes frühzeitig festzustellen. Dadurch unterscheidet sich die Schuleingangsuntersuchung wesentlich von den Früherkennungsuntersuchungen (U8 und U9) beim Kinder- oder Hausarzt, bei denen vor allem die Erkennung behandlungsbedürftiger akuter und chronischer Erkrankungen im Vordergrund stehen.

Die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes als unabhängige Beratungsstelle bietet den Personensorgeberechtigten eine zusätzliche Möglichkeit Fragen rund um die gesundheitliche Schulfähigkeit ihres Kindes zu adressieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Gesundheitsamt nehmen sich Zeit ausführlich zu beraten und können anhand ihres interdisziplinären Netzwerkes gezielt Empfehlungen aussprechen und Informationen vermitteln. Zudem kann die Schuleingangsuntersuchung für die Personensorgeberechtigten eine wertvolle zusätzliche Entscheidungshilfe über den Einschulungszeitpunkt ihres Kindes darstellen. Die endgültige Entscheidung über die Schulaufnahme obliegt allerdings der Schule.

Das bisherige Konzept der Schuleingangsuntersuchung gibt es schon seit über 20 Jahren. In den letzten Jahren sind weitere wichtige Erkenntnisse zur Kindesentwicklung in der sensiblen Alterszeitspanne der 4 bis 6-Jährigen hinzugekommen. Daher bedurfte die bisherige Schuleingangsuntersuchung zwingend eine Überarbeitung und Reformierung. Im Zuge dessen kommen neue Untersuchungsmethoden und moderne Testmaterialien zum Einsatz mit dem Ziel den Kindern bei Bedarf eine frühzeitige Förderung zukommen zu lassen und somit Sorge zu tragen, dass alle Kinder eine hilfreiche Unterstützung für einen erfolgreichen Schulstart und eine stabile Bewältigung ihres Schulaltages erhalten.

Die neue sogenannte „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ wird in Bayern schrittweise an allen Gesundheitsämtern eingeführt. Nach aktuellen Planungsstand soll die flächendeckende Umstellung im Jahre 2027 abgeschlossen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt führen knapp die Hälfte der bayerischen Gesundheitsämter bereits die reformierte Schuleingangsuntersuchung durch.

Informationen über die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung an Ihrem Gesundheitsamt sowie weiterführende Informationen rund um die Schuleingangsuntersuchung finden Sie unter „Weiterführende Links“.

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

Unter den weiterführenden Links finden Sie unsere Themenseite „Alles zur Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU)“. Diese Seite bietet eine umfassende Übersicht über alle relevanten Informationen, enthält weiterführende Verweise und stellt die Anamnesebögen in verschiedenen Sprachen zum Download bereit.

Weiters finden Sie hier auch den "Flyer zur reformierten Schuleingangsuntersuchung".

Voraussetzungen

Es werden alle schulpflichtigen Kinder in einem Zeitkorridor von zwei Jahren vor regulärem Schuleintritt automatisiert durch das Gesundheitsamt zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Schulpflichtige Kinder sind alle Kinder, die im Geburtszeitraum 01.10. – 30.09. sechs Jahre alt werden. Auch Kinder, die zurückgestellt werden sollen, oder zu den sog. Korridorkindern gehören, sind in den zwei Jahren vor dem regulären Schulbeginn zu untersuchen.

Verfahrensablauf

Die Personensorgeberechtigten erhalten vom Gesundheitsamt eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit der Bitte, bei der Untersuchung dabei zu sein. Die Untersuchung selbst findet - je nach Landkreis – im Gesundheitsamt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. Die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten ist für das Kind beruhigend, Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung gleich besprochen werden.

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Die Schuleingangsuntersuchung

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung findet im Gesundheitsamt in Bad Tölz statt.
Sie haben ein Einladungsschreiben mit einer persönlichen PIN erhalten. Damit haben Sie die Möglichkeit Online einen Termin zu buchen. Wir bitten um Terminreservierung über oben angeordnete Schaltfläche "Reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) - Terminvereinbarung".

Damit wir Ihr Kind bestmöglich betreuen können, benötigen wir einige Angaben zur Vorgeschichte. Sie können diese ganz einfach online über die Schaltfläche „Anamnesebogen zur reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU)“ eingeben oder den Anamnesebogen unter Formulare herunterladen und ausgedruckt ausfüllen.

Über die Schaltfläche "Dokumente zur rSEU Nachreichen" kann der Nachweis der erfolgten Untersuchungen U8 / U9 nachgeliefert werden. 

Um mit der zuständigen Stelle in Kontakt zu treten nutzen Sie bitte die Schaltfläche "Verschlüsselter Mailverkehr mit dem Gesundheitsamt".

 

Besondere Hinweise

Die Teilnahme an der Screeninguntersuchung sowie ggf. der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend und wird bei Nichterscheinen nachverfolgt.

Wichtig ist das Mitbringen des ausgefüllten Anamnesebogens, des gelben Kinderuntersuchungshefts mit der Bescheinigung über die Durchführung der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U8- bzw. U9-Untersuchung) sowie des Impfpasses des Kindes.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Impfpass, gelbes Kinderuntersuchungsheft bzw. Teilnahmekarte aus dem gelben Kinderuntersuchungsheft

  • Ausgefüllter Anamnesebogen

  • falls vorhanden: Brille, Hörgerät, Schwerbehindertenausweis, Gesundheitspass (Allergiepass)

  • falls beim Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest durchgeführt wurde: Bescheinigung aus der HNO- bzw. Augenarztpraxis

  • ggf. weitere medizinische Unterlagen (z. B. Bescheinigung Logopädie, Arztbriefe)

Formulare

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Formular, lokal begrenzt: Anamnesebogen
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

Stand:21.08.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
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  • Kosten, bayernweit
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Für Sie zuständig

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Sachgebiet 63 - Gutachten, Schulgesundheitspflege, Berufsaufsicht, Betäubungsmittelverkehr

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83646 Bad Tölz

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