Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Anmeldung zur Zwischenprüfung

Sie müssen die Anmeldung zur Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin ist bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Zwischenprüfung ist vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchzuführen.

Daher ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung für alle Auszubildenden verpflichtend!

Verfahrensablauf

Die Anmeldung erfolgt an der Regierung von Niederbayern gemeinsam durch die ausbildende Stelle (Betriebsinhaber/-in) und den Auszubildenden bzw. die Auszubildende.

Fristen

Bei verkürzter Ausbildungsdauer (2 Jahre): 10. September des 2. Ausbildungsjahres.

Bei regulärer Ausbildungsdauer (3 Jahre): 20. Januar des 2. Ausbildungsjahres.

Erforderliche Unterlagen

  • Im Falle der Beantragung eines Nachteilsausgleichs sind eine umfassende Begründung und ein fachärztliches Attest beizufügen.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Regierung von Niederbayern)

Kosten

  • Bei Teilnahme an der Zwischenprüfung fallen keine Gebühren an.

Stand:05.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Großes Staatswappen des Freistaats Bayern

Für Sie zuständig

Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 61 – Bildung in der Land- und Hauswirtschaft

Hausanschrift
Am Lurzenhof 3
84036 Landshut

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Postfach
84023 Landshut

Telefon
+49 (0)871 808-01

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