Rechtsanwaltschaft; Beantragung der Zulassung
Die Tätigkeit unter der deutschen Bezeichnung "Rechtsanwalt" bedarf einer Zulassung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Beschreibung
Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist an die Rechtsanwaltskammer zu richten, in deren Bezirk die Zulassung erstrebt wird. Nach erfolgter Zulassung muss im Bezirk dieser Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei eingerichtet und unterhalten werden.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde (§ 12 Abs. 1 BRAO). Die Urkunde darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber vereidigt ist und den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat (§ 12 Abs. 2 BRAO).
Mit der Zulassung wird der Rechtsanwalt Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer und darf die Tätigkeit unter der deutschen Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben (§ 12 Abs. 3 und 4 BRAO).
Gleichzeitig mit der Zulassung entsteht die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung setzt sich automatisch mit den neuen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer in Verbindung und übermittelt auch die erforderlichen Antragsvordrucke für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für die Nachversicherung zum Versorgungswerk für die Zeit des Referendardienstes.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist der Erwerb der Befähigung zum Richteramt nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes oder die Erfüllung der Eingliederungsvoraussetzungen nach den §§ 11 ff. des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) oder eine Bescheinigung des Prüfungsamtes nach § 16a Absatz 5 EuRAG, dass eine gleichwertige Berufsqualifikation besteht.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Rechtsanwaltskammer entscheidet über Ihren Antrag nach Vorliegen aller erforderlichen Antragsunterlagen.
Erforderliche Unterlagen
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Antragsformular „Rechtsanwaltszulassung“
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Foto
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Lebenslauf
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beglaubigtes Prüfungszeugnis
(Beglaubigte Ablichtung der Examensurkunde über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes (Zweites Juristisches Staatsexamen) bzw. des Zeugnisses über das Bestehen der Eignungsprüfung oder über eine anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 BRAO. Die Beglaubigung muss durch einen Notar oder eine siegelführende Behörde vorgenommen worden sein. Für das Zulassungsverfahren kann die Beglaubigung auch durch die Rechtsanwaltskammer selbst erstellt werden.)
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Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
(Während der Dauer der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft muss ununterbrochen eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen unterhalten werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden (§ 51 BRAO ).
Formulare
Regionale Ergänzung (Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg)
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Formular, lokal begrenzt:
Rechtsanwalt - Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
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Formular, lokal begrenzt:
Syndikusrechtsanwalt - Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
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Formular, lokal begrenzt:
Rechtsanwalt - Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
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Formular, lokal begrenzt:
Rechtsanwalt - Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (bei bestehender Zulassung als Syndikusrechtsanwalt)
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Formular, lokal begrenzt:
Rechtsanwalt - Merkblatt für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung einer sonstigen beruflichen Tätigkeit
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Formular, lokal begrenzt:
Syndikusrechtsanwalt - Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und niedergelassener Rechtsanwalt
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Formular, lokal begrenzt:
Syndikusrechtsanwalt - Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt (bei bestehender Rechtsanwaltsuzulassung)
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Formular, lokal begrenzt:
Syndikusrechtsanwalt - Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auf eine wesentlich geänderte Tätigkeit
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Formular, lokal begrenzt:
Syndikusrechtsanwalt - Antrag auf Widerruf einer bestehenden Zulassung als Syndikusrechtsanwalt und auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für die Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber
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Formular, lokal begrenzt:
Syndikusrechtsanwalt - Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auf eine weitere Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt
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Formular, lokal begrenzt:
Syndikusrechtsanwalt - Antrag auf Feststellung einer weiter bestehenden Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - keine wesentliche Änderung im bestehenden Arbeitsverhältnis
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Formular, lokal begrenzt:
Syndikusrechtsanwalt - Merkblatt für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
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Formular, lokal begrenzt:
Rechtsanwalt - Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit (§§ 11, 12 EuRAG)
Rechtsbehelf
Über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entscheidet der Anwaltsgerichtshof (§§ 112a ff. BRAO).
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung (Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg)
Stand:05.03.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Justiz
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