Luftfahrerschein; Beantragung einer Erlaubnis oder Berechtigung zum Führen eines Luftfahrzeugs
Die Teilnahme am Luftverkehr bedarf einer Erlaubnis und entsprechend eingetragener Berechtigungen. Zu unterscheiden sind Erlaubnisse zum Führen von Motorflugzeugen, Hubschraubern, Segelflugzeugen, Ballonen, Luftschiffen und Luftsportgeräten.
Beschreibung
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
- durch einen Fliegerarzt festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit
- charakterliche Zuverlässigkeit
- Mindestalter (abhängig von der jeweiligen Art der Erlaubnis)
Fachliche Voraussetzungen
- Ausbildungszeit in Theorie und Praxis mit vorgegebener Mindestanzahl an Flugstunden, Starts und Landungen
- Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses
- gegebenenfalls Nachweis englischer Sprachkenntnisse nach ICAO Vorgaben
Die Voraussetzungen im Einzelnen können bei den Flugschulen oder bei den Luftämtern erfragt werden.
Verfahrensablauf
Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen beim Luftamt einzureichen.
Stand:30.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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