Tierarzt/Tierärztin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

Wenn Sie im Ausland als Tierarzt/Tierärztin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).

Beschreibung

Mit dem Certificate of good standing wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des tierärztlichen Heilberufs in Deutschland nachgewiesen. Das Certificate of good standing bestätigt außerdem, dass keine berufsrechtlichen Verfahren eingeleitet und keine berufsrechtlichen Maßnahmen getroffen worden sind.

Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder in der Oberpfalz ausüben bzw. ausgeübt haben und den tierärztlichen Heilberuf zukünftig im Ausland ausüben möchten, ist die Regierung von Oberbayern für die Ausstellung des Certificate of good standing zuständige Behörde. Bei Berufstätigkeit in den anderen bayerischen Regierungsbezirken liegt die Zuständigkeit bei der Regierung von Unterfranken.

Voraussetzungen

Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Certificate of good standing kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis der Belegart "O"

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bayerischen Landestierärztekammer

    (Original oder in Form einer in Deutschland amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie)

  • Approbationsurkunde

    (Kopie, die von einer deutschen siegelführenden Behörde oder einer/einem deutschen Notar/in beglaubigt wurde)

Formulare

Kosten

    • Certificate of good standing einsprachig (Sprache deutsch): 60,00 EUR
    • Certificate of good standing zweisprachig (Sprachen deutsch und englisch): 80,00 EUR

Stand:30.10.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Ansicht Regierung von Unterfranken

Für Sie zuständig

Regierung von Unterfranken
Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle

Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 Würzburg

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Postfach
97064 Würzburg

Telefon
+49 (0)931 380-00

Telefax
+49 (0)931 380-2222