Interregionale Zusammenarbeit in Europa; Beantragung einer Förderung
"Interreg VI Europe" ist ein Programm der EU zur Förderung von interregionaler Kooperation sowie Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen öffentlichen Institutionen zur regionalen Entwicklung in ganz Europa.
Beschreibung
Voraussetzungen
Neben Fristen und Formalkriterien (Vollständigkeit und Richtigkeit der Anträge) müssen hinreichende Abdeckung europäischer Teilregionen und der Einbezug relevanter Akteure der öffentlichen Verwaltung sichergestellt sein (unter Anderem Verwaltungsbehörden von Strukturfondsprogrammen sowie regionalen Entwicklungsinstrumenten und -programmen).
Verfahrensablauf
Anträge sind fristgerecht zum jeweiligen Antragsaufruf auf Englisch im Onlineportal des Programms zu stellen.
In dem zweistufigen Auswahlverfahren wird zunächst geprüft, ob die technischen Anforderungen und Förderfähigkeitskriterien des Programms erfüllt sind. Projekte, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden in der folgenden Stufe auf ihre Qualität überprüft. Diese verläuft wiederum zweistufig. Das gemeinsame Sekretariat prüft dabei
- den Projektbeitrag zur Erreichung der Programmziele anhand der
- Relevanz des Vorschlags
- Qualität der angestrebten Ergebnisse
- Qualität der Partnerschaft;
- die Kohärenz und Machbarkeit des vorgeschlagenen Projektes sowie seines Geldwertes anhand der
- Kohärenz des Vorschlags und Qualität des Ansatzes
- Kommunikation und des Managements
- Finanzen und des Budgets.
Besondere Hinweise
Informationsstelle für bayerische Projektpartner
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Alessa Merz
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: 089 2162-2009
Telefax: 089 2162-3009
E-Mail: alessa.merz@stmwi.bayern.de
Bayerische Kontaktstelle Interreg Europe
EUREGIO Bayerischer Wald – Böhmerwald – Unterer Inn e.V.
Verena Pfeffer
Telefon: +49 (0) 170 / 8118191
E-Mail: v.pfeffer@euregio-bayern.de
Gemeinsames Sekretariat des Programmes
"Les Arcuriales", 5th floor, 45 rue de Tournai, Entrée D
59000 Lille, Frankreich
Telefon: +33 328 144 100
Fristen
Das Programm umfasst in der aktuellen Förderperiode den Zeitraum 2021 bis 2027. Projekte müssen spätestens 2029 abgeschlossen sein. Die Aufrufe und Fristen für das Einreichen von Förderanträgen finden Sie auf der Webseite des Programms (siehe "Weiterführende Links"). Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der jeweils aktuellen Unterlagen (Beginn des Projektaufrufs) und der Abgabefrist des Konzeptes beträgt in der Regel zwischen acht Wochen und vier Monaten. Mit der Vorbereitung der Projektanträge sollte deshalb bereits vor dem offiziellen Startdatum des Aufrufs begonnen werden.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung über die Projektförderung dauert in der Regel 6 bis 10 Monate.
Stand:26.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Online-Verfahren, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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