Erziehung in der Familie; Beantragung der Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder

Alleinerziehende können die Betreuung mit ihrem Kind in einer geeigneten Wohnform beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie sind Alleinerziehend und betreuen ein Kind unter 6 Jahren oder sind schwanger und benötigen Hilfe bei der Versorgung und Betreuung.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Betreuung in einer Wohnform für Mütter/Väter und Kinder beim zuständigen Jugendamt formlos beantragen.

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber.

Es übermittelt Ihnen Vorschläge für in Frage kommende Einrichtungen. Sie entscheiden sich dann für eine Einrichtung.

Kosten

  • Das Kind und dessen Eltern werden in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.

Weiterführende Links

Stand:20.06.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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