Das Europäische Visa-Informationssystem (VIS) ist ein System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den sogenannten Schengen-Staaten. Die Schengen-Staaten sind die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, also alle Staaten der Europäischen Union außer Irland. Hinzu kommen Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Das System vereinfacht die Beantragung von Visa sowie Kontrollen an den Außengrenzen und erhöht die Sicherheit in Europa.
 
Das Visa-Informationssystem enthält Daten von Drittstaatsangehörigen, also Personen aus Staaten, die nicht zum Schengen-Raum gehören und die ein Schengen-Visum beantragen. Das Visa-Informationssystem enthält auch Daten von Personen, die als Einladende eine Verpflichtungserklärung für eine Visaantragstellerin oder einen Visaantragsteller abgegeben haben oder die als Kontaktperson für ein einladendes Unternehmen benannt sind.
 
Die Daten unterliegen strengen Datenschutzregeln und werden bis zu 5 Jahre gespeichert. Sie haben das Recht zu erfahren,
 
- welche Informationen das VIS über Sie gespeichert hat und
- welcher Mitgliedstaat des Schengen-Raums Ihre Daten in das System eingetragen hat.
Dazu müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Auskunft beantragen.
 
Das VIS enthält Ihre Daten, wenn Sie vor 5 Jahren oder weniger ein Schengen-Visum beantragt haben. Folgende persönliche Daten sind in der Regel im VIS enthalten:
 
- Foto
- Fingerabdrücke
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  Angaben aus dem Visumantrag, zum Beispiel: 
  - Personalien: Name, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Wohnort
- Angaben zur Staatsangehörigkeit
- Ihre Passdaten
- Angaben zum Zweck und Dauer Ihrer Reise
- Angaben zum Visum
- gegebenenfalls weitere Angaben
 
Das VIS enthält Ihre Daten auch, wenn Sie jemanden aus einem Drittstaat eingeladen haben und eine Verpflichtungserklärung für eine Person abgegeben haben, die einen Visumantrag gestellt hat. Folgende persönliche Daten sind dann in der Regel im VIS enthalten:
 
 
Das VIS enthält Ihre Daten, wenn Sie als Kontaktperson für ein Unternehmen benannt sind, das eine Verpflichtungserklärung für eine eingeladene Visaantragstellerin oder einen eingeladenen Visaantragsteller abgegeben hat. Folgende persönliche Daten sind dann in der Regel im VIS enthalten:
 
- Name des Unternehmens
- Anschrift des Unternehmens
- Name und Vorname der Kontaktperson im Unternehmen