Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Übermittlung von angeforderten Daten
            
            
                
                    
                        Firmen können digitale Daten der Fahrtenschreiber, Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt senden.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind die zuständigen Kontrollbehörden für Betriebskontrollen im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Zur Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr werden Betriebe durch die Gewerbeaufsichtsämter aufgefordert, digitale Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen einzusenden und Auskünfte zu erteilen.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Ihre Firma wurde aufgefordert entsprechende Daten / Unterlagen vorzulegen.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Nach Angabe des im Anforderungsschreiben genannten Aktenzeichens und Eingabe der Firmendaten können die angeforderten Daten und Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermittelt werden.
Nach Übermittlung wird eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail versandt.
Durch das Online-Verfahren können Sie dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt die angeforderten Unterlagen sowie die angeforderten digitalen Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten rationell übermitteln.
                    
                
                
             
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    Für nähere Informationen steht Ihnen das anfordernde Gewerbeaufsichtsamt zur Verfügung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Anforderungsschreiben.
                    
                
                
             
        
                
            
                Fristen
                
                    Die Frist wird im Anforderungsschreiben genannt.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Es fallen keine Kosten an.
 
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    Informationen zum Rechtsbehelf können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Anforderungsbescheid entnehmen.
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:22.08.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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