Schulen besonderer Art; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses

Der Freistaat Bayern gewährt für das Lehrpersonal an Schulen besonderer Art, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, einen Zuschuss.

Beschreibung

Voraussetzungen

Es muss sich um eine Schule besonderer Art (Art. 122 Abs. 1 BayEUG) handeln, deren Personalaufwandsträger eine kommunale Körperschaft ist.

Verfahrensablauf

Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Schule in der Regel mit Abschlagszahlungen im Mai und August sowie einer Abrechnung inkl. Schlusszahlung im Herbst des jeweiligen Jahres.

Fristen

Da die Leistungen von Amts wegen ohne Antrag gewährt werden, sind keine Fristen einzuhalten.

Bearbeitungsdauer

Der Personalaufwandsträger der Schule besonderer Art bekommt im Regelfall bis spätestens Anfang Dezember einen schriftlichen Bescheid.

Rechtsgrundlagen

Stand:05.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Landesamt für Schule

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  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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  • Kosten, bayernweit
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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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