Grundschule; Anmeldung

Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es an der Grundschule anmelden.

Beschreibung

Besondere Hinweise

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen.

Anknüpfend an die frühkindliche Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen erwerben die Kinder in der Grundschule grundlegende Kompetenzen in den Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Bildung) sowie soziale und personale Kompetenzen, auf denen Erziehung und Unterricht der weiterführenden Schulen verlässlich aufbauen können. Die Grundschule fördert die Lern- und Entdeckerfreude sowie die Lernmotivation der Kinder in all ihrer Unterschiedlichkeit. Im Sinne der dem LehrplanPLUS Grundschule zugrundeliegenden Kompetenzorientierung erwerben die Kinder in der Grundschule Wissen und Können, mit dem sie alltagsbezogene Situationen bewältigen und zunehmend verantwortlich am gesellschaftlich-kulturellen Leben teilnehmen können.

Fristen

Die Schulanmeldung soll im März erfolgen.

Anträge auf vorzeitige Einschulung sind spätestens bei der Schulanmeldung an der jeweiligen Sprengelschule zu stellen.

Falls die Erziehungsberechtigten die Zurückstellung unter Angabe wichtiger Gründe wünschen, prüft die Schulleitung den Antrag ggf. unter Einbeziehung von Beratungslehrkraft, Schularzt und Kindergarten. Über eine Zurückstellung des Kindes sollte vom Zeitpunkt der Schulanmeldung bis zum Schulbeginn entschieden werden, sie ist in Ausnahmefällen aber noch bis zum 30. November möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Erziehungsberechtigte soll mit dem Kind persönlich zur Schulanmeldung kommen

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • ggf. Sorgerechtsbeschluss und Scheidungsurkunde

  • Nachweis über Schuleingangsuntersuchung muss spätestens bis zum Schulbeginn vorgelegt werden

    (Eltern sollen Schule über Feststellung informieren, die für die Unterrichtsgestaltung und das Schulleben wichtig sind)

  • Nachweis über den Masernschutzstatus

Weiterführende Links

Stand:16.06.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Für Sie zuständig

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