Transnationale Zusammenarbeit in Mitteleuropa; Beantragung einer Förderung

"Interreg VI B Mitteleuropa" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder Mitteleuropas. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Beschreibung

Voraussetzungen

Das beantragte Projekt wird von mindestens drei Partnern aus mindestens drei verschiedenen Ländern getragen, von denen mindestens zwei Partner ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben. Einer davon übernimmt dabei als "Lead Partner" die Federführung und ist verantwortlich für Antragstellung und Koordination der Projektentwicklung und -durchführung. In der Regel umfassen Projektkonsortien etwa 8 bis 12 Partner aus 6 bis 10 Staaten.

Verfahrensablauf

Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen (siehe "Online-Verfahren" und "Weiterführende Links"; dort auch detaillierte Informationen zur Antragstellung).

Die deutschen Kontaktstellen und die Sekretariate versorgen potenzielle Antragsteller mit Informationen und geben bei Bedarf praktische Hinweise während des Antragsverfahrens. Über die Projektanträge entscheidet ein Begleitausschuss, der sich aus nationalen und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten des jeweiligen Kooperationsraumes zusammensetzt.

Informationsstelle für bayerische Projektpartner

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Referat 73, Programme und Pläne
Prinzregentenstraße 28
80538 München
E-Mail: referat73@stmwi.bayern.de

Deutsche Kontaktstelle Mitteleuropa

Nationale Kontaktstelle 
Berit Edlich
Telefon: +49 (0)351 564 50448
E-Mail: Berit.Edlich@smr.sachsen.de

Gemeinsames Sekretariat des Programmes

Interreg Central Europe Programme Joint Secretariat
Kirchberggasse 33-35/11, 1070 Wien, Österreich
Telefon:  +43 (0) 1 8908 088 - 2403
E-Mail: info@interreg-central.eu

Besondere Hinweise

Projekte müssen transnational angelegt sein und die regionale Entwicklung vor Ort messbar und nachhaltig verbessern. Infrastrukturmaßnahmen und die Anschaffung von Sachmitteln werden innerhalb von Interreg VI B-Programmen in der Regel nicht gefördert.

Fristen

Das Programm umfasst in der aktuellen Förderperiode den Zeitraum 2021 bis 2027. Projekte müssen spätestens 2029 abgeschlossen sein. Die Aufrufe und Fristen für das Einreichen von Förderanträgen finden Sie auf der Webseite des Programms (siehe "Weiterführende Links)". Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der jeweils aktuellen Unterlagen (Beginn des Projektaufrufs) und der Abgabefrist des Konzeptes beträgt in der Regel zwischen acht Wochen und vier Monaten. Mit der Vorbereitung der Projektanträge sollte deshalb bereits vor dem offiziellen Startdatum des Aufrufs begonnen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über die Projektförderung dauert in der Regel 8 bis 12 Monate.

Stand:26.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
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  • Kosten, bayernweit
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Für Sie zuständig

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Hausanschrift
Prinzregentenstr. 28
80538 München

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Postanschrift

Telefon
+49 (0)89 2162-0

Telefax
+49 (0)89 2162-2760

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