Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung

Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen. Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.

Fristen

Tierschauen sind der zuständigen Behörde vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.

Kosten

  • Die Gebühren belaufen sich zwischen 20 und 500 Euro.

Stand:12.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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