Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung
            
            
                
                    
                        Sie können Persönlichkeiten für die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste vorschlagen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.
Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Die Person muss sich im sozialen Bereich langjährig ehrenamtlich engagieren.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Anregungen für eine Auszeichnung mit der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (auch bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden) eingereicht werden.
Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:22.01.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
                
    
  
             
            
            
                
                    
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