Holzbauförderprogramm; Beantragung einer Förderung für Holzbaumaßnahmen

Der Freistaat Bayern fördert die gebundene Menge an Kohlenstoffdioxid für den Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden und Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Förderfähig sind Gebäude, welche mindestens den Energiestandard entsprechend „Effizienzhausstandard 55“ erfüllen. Bei den Maßnahmen „Aufstockung“ und „Erweiterung“ ist der Mindestenergiestandard für die neu errichteten Stockwerke bzw. Geschosse einzuhalten.
  • Holzbauweise im Sinn der der Richtlinie ist die Verwendung von Holz in wesentlichen Konstruktionselementen von Gebäuden. Hierzu muss mindestens die Gebäudehülle (Außenwand) in Holzbauweise umgesetzt sein sowie zwei weitere wesentliche Bauteile in Holzbauweise umgesetzt sein, wie insbesondere: die hölzerne Dachkonstruktion, Deckenkonstruktionen aus Holz beziehungsweise Holz-Verbund-Strukturen, Innenwände in Holzbauweise, Treppen (Gesamtkonstruktion), Balkone (Gesamtkonstruktion).
  • Für den Einsatz nachwachsender, kohlenstoffspeichernder Baustoffe muss ein Nachweis erbracht werden. Dieser erfolgt über das Berechnungstool „CO2-Tool“ mit dem die verbaute Menge an nachwachsenden Rohstoffen und die damit verbundene Speichermenge an CO2 ermittelt wird.
  • Die förderfähigen Baustoffe müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, Marktreife besitzen und für die jeweilige Baumaßnahme und die zur Anwendung kommende Bauweise geeignet sein. Zudem ist eine Verwendung von Rohstoffen aus nachhaltiger Produktion bzw. Bewirtschaftung Voraussetzung.
  • Es können nur Maßnahmen gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen wurde.

Verfahrensablauf

  • Der Förderantrag ist unter Verwendung der jeweils aktuell gültigen Antragsformulare und dort bezeichneten Unterlagen bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
  • Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge. Ein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme von Fördermitteln besteht nicht.
  • Die zuständige Bezirksregierung veranlasst die Auszahlung der Fördermittel und prüft den Verwendungsnachweis.

Besondere Hinweise

Beträge unter 25.000 Euro pro Baumaßnahme werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). Die maximale Gesamtzuwendung beläuft sich auf 200.000 Euro je Baumaßnahme (Förderhöchstgrenze).

Fristen

Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist durch einen einfachen Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme nach Muster 4 zu Art. 44 BayHO vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Darstellung des Gesamtkonzepts

  • Bautechnische Unterlagen

    Lageplan (M 1:1.000), Bauzeichnungen (M 1:100), Wohnflächenberechnung, Berechnung des umbauten Raums, Kostenberechnung nach DIN 276

  • CO2-Tool_Wood 1.0 - Nachweis der Herkunft nachwachsender Rohstoffe aus nachhaltiger Forstwirtschaft

  • Nachweis Integrierter Planungsansatz für das Bauvorhaben

  • Nachweis der Herkunft nachwachsender Rohstoffe aus nachhaltiger Forstwirtschaft

  • De-minimis-Beihilfe Erklärung

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag: Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anlage 1: CO2-Tool_Wood 1.0
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anlage 3: Nachweis der Herkunft nachwachsender Rohstoffe aus nachhaltiger Forstwirtschaft
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anlage 4: De-minimis-Beihilfe Erklärung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:01.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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