Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Beschreibung
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss
- zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,
- in einem Generalverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen sein,
- bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
- mit städtebaulichen Maßnahmen, die gegebenenfalls betroffen sind, abgestimmt sein,
- Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen und
- die Finanzierung muss gewährleistet sein.
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände, öffentliche und private Unternehmen, soweit die Vorhaben dem ÖPNV dienen.
Ausschlusskriterien:
Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Regierungen einzureichen.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab Antragseingang möglich
Erläuterung:
Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn setzt voraus, dass nach dem Ergebnis einer mindestens überschlägigen Prüfung
- das Vorhaben hinsichtlich Planung und Ausführung den Anforderungen und den sonstigen Fördervoraussetzungen entspricht,
- die Finanzierung einschließlich der Zwischenfinanzierung für die erwartete Zuwendung grundsätzlich gesichert ist und
- die Belastung künftiger Haushalte sich im Falle einer späteren Förderung unter Berücksichtigung der Finanzierungsleistungen des Vorhabenträgers in angemessenem Umfang hält.
Das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben trägt allein der Vorhabenträger.
Fristen
Der Antrag muss bis 01.12.2025 gestellt werden.Periodische: jeweils bis zum bis 1. Dezember für das Folgejahr.
Formulare
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Stand:26.03.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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