Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Beschreibung
Zweck
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Bau und Ausbau der in Art. 2, Nrn. 2 bis 4, Nr. 5 Halbsatz 2, Nr. 6 (Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe) und Art. 8 Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz genannten Vorhaben (Infrastrukturförderung), soweit diese Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (Art. 1 und 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)) in Bayern dienen.
Befristet bis 31.12.2026 gewährt der Freistaat gem. Art. 13 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayFAG für bauliche Maßnahmen der Gemeinden und Landkreise zur Herstellung der Barrierefreiheit und Verbesserung der Zuwegung Zuwendungen.
Gegenstand
- Verkehrswege der Straßenbahnen und U-Bahnen,
- Umsteigeanlagen,
- Haltestelleneinrichtungen,
- Betriebshöfe,
- Ladeinfrastruktur in Omnibusbetriebshöfen soweit sie dem ÖPNV dienen,
- Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV,
- Fahrzeugförderung.
Zuwendungsfähige Kosten
Die zuwendungsfähigen Kosten sind vom Einzelfall abhängig.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendungen werden als Projektförderung (Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung) gewährt.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss
- zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,
- in einem Generalverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen sein,
- bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
- mit städtebaulichen Maßnahmen, die gegebenenfalls betroffen sind, abgestimmt sein,
- Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen und
- die Finanzierung muss gewährleistet sein.
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände, öffentliche und private Unternehmen, soweit die Vorhaben dem ÖPNV dienen.
Ausschlusskriterien:
Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Regierungen einzureichen.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: ab Antragseingang möglich (Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn setzt voraus, dass nach dem Ergebnis einer mindestens überschlägigen Prüfung: das Vorhaben hinsichtlich Planung und Ausführung den Anforderungen und den sonstigen Fördervoraussetzungen entspricht, die Finanzierung einschließlich der Zwischenfinanzierung für die erwartete Zuwendung grundsätzlich gesichert ist und, die Belastung künftiger Haushalte sich im Falle einer späteren Förderung unter Berücksichtigung der Finanzierungsleistungen des Vorhabenträgers in angemessenem Umfang hält. Das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben trägt allein der Vorhabenträger.)
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten (Muster 1b zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2b zu Art. 44 BayHO - Doppik)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2a zu Art. 44 BayHO - Kameralistik)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Erläuterungsbericht zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Hochbaumaßnahme (Muster 6 zu Art. 44 BayHO)
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Auszahlungsantrag (Muster 3 zu Art. 44 BayHO)
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Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
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RZÖPNV - Anlage 1 - Erklärung zur Subventionserheblichkeit der Angaben
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RZÖPNV - Anlage 2 - Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten
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RZÖPNV - Anlage 3 - Zwischennachweis
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RZÖPNV - Anlage 4 - Übersicht über die Ausgaben
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Flächenzusammenstellung zum Erläuterungsbericht (Muster 6a zu Art. 44 BayHO)
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Stand:23.01.2026
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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